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Rechtsprechung
   BFH, 09.01.2001 - II B 36/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11830
BFH, 09.01.2001 - II B 36/00 (https://dejure.org/2001,11830)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2001 - II B 36/00 (https://dejure.org/2001,11830)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - II B 36/00 (https://dejure.org/2001,11830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Konkursverwalter - Vermögen einer GmbH - Grunderwerbsteuerfestsetzung - Untätigkeitsklage - Rechtsgrundlage für einen Aussetzungsbeschluss - Aussetzung des Verfahrens - Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

  • Judicialis

    GrEStG § 16 Abs. 3; ; FGO § 74; ; FGO § 46 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 46 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 46, 68, 74
    Untätigkeitsklage; Aussetzung des Klageverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 800
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.02.1994 - III B 127/93

    Aussetzung bzw. Ruhen des Klageverfahrens gegen ursprünglichen Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - II B 36/00
    Da es sich aber zur Begründung seines Beschlusses auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bezogen hat, wonach bei einem Einspruch gegen einen Änderungsbescheid ein bereits anhängiges Klageverfahren bezüglich des ursprünglichen Bescheides gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1994 III B 127/93, BFHE 173, 14, BStBl II 1994, 658), muss angenommen werden, dass es eine Aussetzung gemäß dieser Vorschrift ausgesprochen hat.

    b) Die Aufhebung der Einspruchsentscheidung hat entgegen der Auffassung des FG auch nicht zu einer Verfahrenslage geführt, die mit derjenigen vergleichbar ist, die sich ergab, wenn ein während des Klageverfahrens ergehender Änderungsbescheid nicht gemäß § 68 FGO in der bis Ende 2000 geltenden Fassung zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, sondern mit dem Einspruch angefochten wurde (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231, und in BFHE 173, 14, BStBl II 1994, 658).

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - II B 36/00
    b) Die Aufhebung der Einspruchsentscheidung hat entgegen der Auffassung des FG auch nicht zu einer Verfahrenslage geführt, die mit derjenigen vergleichbar ist, die sich ergab, wenn ein während des Klageverfahrens ergehender Änderungsbescheid nicht gemäß § 68 FGO in der bis Ende 2000 geltenden Fassung zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, sondern mit dem Einspruch angefochten wurde (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231, und in BFHE 173, 14, BStBl II 1994, 658).
  • BFH, 28.10.1988 - III B 184/86

    Klage - Zurückgewiesener Einspruch - Fortsetzung des Klageverfahrens - Erneute

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - II B 36/00
    Das Begehren des Klägers richtet sich vielmehr weiterhin darauf, eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des nämlichen angefochtenen Bescheides herbeizuführen (BFH-Entscheidungen vom 28. Oktober 1988 III B 184/86, BFHE 155, 12, BStBl II 1989, 107, und vom 17. April 1991 II R 142/87, BFHE 164, 11, BStBl II 1991, 527).
  • BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98

    Rücknahme einer Einspruchsentscheidung; Ersetzen der ersten

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - II B 36/00
    Es ist deshalb unerheblich, dass der Einspruch des Klägers nach der Aufhebung der Einspruchsentscheidung wieder als unerledigt auflebte und erneuter Verbescheidung zugänglich war (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 29. Juni 1999 VII B 303/98, BFH/NV 1999, 1585).
  • BFH, 17.04.1991 - II R 142/87

    Auf Antrag wird ein Verwaltungsakt, der dieselbe Steuersache betrifft wie der

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - II B 36/00
    Das Begehren des Klägers richtet sich vielmehr weiterhin darauf, eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des nämlichen angefochtenen Bescheides herbeizuführen (BFH-Entscheidungen vom 28. Oktober 1988 III B 184/86, BFHE 155, 12, BStBl II 1989, 107, und vom 17. April 1991 II R 142/87, BFHE 164, 11, BStBl II 1991, 527).
  • BFH, 04.08.1988 - VIII B 83/87

    Aussetzung des Verfahrens - Erledigungserklärung - Erledigung in der Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - II B 36/00
    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, weil es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren handelt (BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 1987 VII B 82/87, BFH/NV 1988, 387, und vom 4. August 1988 VIII B 83/87, BFHE 154, 15, BStBl II 1988, 947).
  • BFH, 20.10.1987 - VII B 82/87

    Teilrücknahme von Haftungsbescheiden durch Herabsetzung von Haftungsbeträgen

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - II B 36/00
    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, weil es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren handelt (BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 1987 VII B 82/87, BFH/NV 1988, 387, und vom 4. August 1988 VIII B 83/87, BFHE 154, 15, BStBl II 1988, 947).
  • BFH, 28.06.2010 - III B 73/10

    Aussetzung eines Klageverfahrens nach § 74 FGO

    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, da es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Januar 2001 II B 36/00, BFH/NV 2001, 800, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    a) Das FG wird zunächst im Rahmen seines richterlichen Ermessens zu prüfen haben, ob es das Verfahren nach Maßgabe des § 46 FGO bis zu einer Nachholung der Einspruchsentscheidung durch das FA über den Einspruch gegen die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31. Dezember 1999 aussetzt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2001 II B 36/00, BFH/NV 2001, 800; vom 17. Oktober 2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79) oder in der Sache verhandelt.
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    Das FG hat indes das Klageverfahren bereits nicht gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 FGO ausgesetzt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2002 VI B 58/02, BFH/NV 2003, 79; vom 9. Januar 2001 II B 36/00, BFH/NV 2001, 800).
  • BFH, 08.02.2006 - I B 91/05

    Musterverfahren vor BVerfG - Aussetzung des Verfahrens

    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, da es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Januar 2001 II B 36/00, BFH/NV 2001, 800, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 1216/09

    Kein einheitlicher Regelungsverbund zwischen Prüfungsanordnung und

    In einer weiteren Entscheidung (Beschluss vom 09. Januar 2001 II B 36/00, BFH/NV 2001, 800) hat der BFH nicht problematisiert, dass das beklagte Finanzamt während des Klageverfahrens eine (während des Klageverfahrens ergangene und den Einspruch als unbegründet zurückweisende) Einspruchsentscheidung aufgehoben hat (Die vorgenannte Entscheidung wird in dem Beschluss zitiert.).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.12.2000 - XI B 128/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7523
BFH, 22.12.2000 - XI B 128/99 (https://dejure.org/2000,7523)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2000 - XI B 128/99 (https://dejure.org/2000,7523)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - XI B 128/99 (https://dejure.org/2000,7523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 800
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.11.1998 - X B 78/98

    Verfahrensmängel; Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 22.12.2000 - XI B 128/99
    Soweit die Kläger darauf hinweisen, ihr Klägervertreter habe die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt, bleibt auch darauf hinzuweisen, dass das FG nach § 96 FGO i.V.m. § 162 AO 1977 eine originäre eigene Schätzbefugnis hat, die sich nicht auf eine reine Tatsachenfeststellung beschränkt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. November 1998 X B 78/98, BFH/NV 1999, 651).
  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass

    Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler) sind im Verfahren gegen die Nichtzulassung der Revision jedoch grundsätzlich und auch im Streitfall unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800).
  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Hinweise gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen sind im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren jedoch unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800).
  • BFH, 09.02.2006 - X B 138/05

    NZB: Überraschungsentscheidung

    Hinweise gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler) sind im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren jedoch unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800).
  • BFH, 25.01.2006 - X B 125/05

    NZB: Verfahrensfehler - Ablehnung der Terminsverlegung

    Hinweise gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler) sind im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren jedoch unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800).
  • BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06

    Rügeverlust für unterlassene Beweisaufnahme bei Verzicht auf mündliche

    Die Beschwerdebegründung enthält nämlich im Hinblick auf die Rechtsauffassung des FG, dass der in den vorgelegten Brandversicherungsscheinen ausgewiesene und vom Kläger in Bezug genommene Versicherungswert für eine andere ertragsteuerliche Wertbemessung des Grundstücks als derjenigen durch den Amtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen (AlS) nicht herangezogen werden kann, keine substantiierte Darlegung, zu welchem abweichenden Verkehrswert ein vom Kläger gefordertes Sachverständigengutachten gekommen wäre (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit unterlassener Einholung von Sachverständigengutachten BFH-Beschlüsse vom 22. August 1996 XI B 152/95, BFH/NV 1997, 239; vom 22. Dezember 2000 XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800).
  • BFH, 07.05.2007 - X B 222/06

    Voraussetzungen für den Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen; Überprüfung

    Hinweise gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler) sind im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren jedoch unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800).
  • BFH, 12.08.2008 - X B 56/08

    Berücksichtigung des Akteninhalts durch das FG - Unzutreffende Einschätzung von

    Hinweise gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler) sind im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren jedoch unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800).
  • BFH, 19.10.2001 - XI B 36/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beschwerdegrund - Grundsätzliche Bedeutung -

    Die Nichterhebung der beantragten Beweise hätte erneut nach Abschluss der Beweiserhebung gerügt werden müssen (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800).
  • FG Münster, 08.03.2002 - 14 K 4884/01

    Schätzung gewerblicher Einkünfte mangels ordnungsgemäßer Buchführung - Kein

    Hinzu kommt, dass es Aufgabe der Sachverständigen ist, fehlende Sachkenntnis der Richter zu ersetzen, nicht aber dem Gericht die Ermittlung des zu begutachtenden Sachverhalts abzunehmen und dass das FG eine eigene Schätzungsbefugnis hat (stdg. Rspr., BFH, Beschluss vom 19.09.2001 - XI B 6/01 - BStBl. II 2002, 4, 6 m.w.N; BFH, Beschluss vom 22.12.2000 - XI B 128/99 - BFH/NV 2001, 800 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 223/00

    Schätzung bei Raumüberlassung an Prostituierte

    Im gerichtlichen Verfahren ist die Schätzung durch das Finanzgericht kraft eigenen Rechts vorzunehmen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. § 162 AO , vgl. BFH vom 22.12.2000, XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800 ; BFH vom 11.04.1990, I R 119/85, BFH/NV 1991, 415).
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Rechtsprechung
   BFH, 28.12.2000 - VI B 249/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14459
BFH, 28.12.2000 - VI B 249/00 (https://dejure.org/2000,14459)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2000 - VI B 249/00 (https://dejure.org/2000,14459)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2000 - VI B 249/00 (https://dejure.org/2000,14459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 800
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.02.1994 - VIII B 79/93

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.12.2000 - VI B 249/00
    Damit kann indessen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachgeholt werden, weil die Bewilligung von PKH grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 3. August 1993 VII B 71/93, BFH/NV 1994, 257, und vom 22. Februar 1994 VIII B 79/93, BFH/NV 1994, 736, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.1993 - VII B 71/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.12.2000 - VI B 249/00
    Damit kann indessen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachgeholt werden, weil die Bewilligung von PKH grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 3. August 1993 VII B 71/93, BFH/NV 1994, 257, und vom 22. Februar 1994 VIII B 79/93, BFH/NV 1994, 736, m.w.N.).
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